
Gesetzliche Grundlagen
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist nach § 1, die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen die Diskriminerung erleben.